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BVerwG, 12.05.1993 - 6 B 11.93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Einweisung des klägerischen Sohnes in eine Sonderschule für Lernbehinderte - Einstellung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Erledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1992 - 19 A 2643/92
- BVerwG, 12.05.1993 - 6 B 11.93
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei …
Mit der daraufhin vorgenommenen Aufhebung des angefochtenen belastenden Verwaltungsakts und zugleich auch der Disziplinarverfügung, ohne daß sich die entscheidungserhebliche Sach- und Rechtslage im Revisionsverfahren sowie im Verfahren vor dem Disziplinargericht geändert hat, hat die Beklagte offenbar anerkannt, daß sie an ihrer bisher vertretenen Auffassung, beide Maßnahmen seien rechtmäßig gewesen, nicht mehr festhält, sondern den vom Kläger erhobenen Einwand der Rechtswidrigkeit zumindest im Ergebnis für durchgreifend hält (vgl. auchBeschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 6 B 11.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 102 S. 55). - BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 214.96
Auferlegung von Prozesskosten bei Zurückstellung vom Zivildienst und Aufhebung …
Mit der Aufhebung ihres Einberufungsbescheides vom 22. Oktober 1996 bei gleichzeitiger Zurückstellung des Klägers vom Zivildienst nach § 11 Abs. 4 Ziff. 3 Buchst. a ZDG bis einschließlich 28. Februar 1998 hat die Beklagte anerkannt, daß sie an ihrer bisher vertretenen Rechtsauffassung, eine Zurückstellung sei aus Rechtsgründen nicht möglich, nicht mehr festhält, sondern die vom Kläger erhobenen Einwände gegen den Versagungsbescheid vom 7. September 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. September 1995 zumindest im Ergebnis für durchgreifend hält (vgl. Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 6 B 11.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 102 S. 55 und Beschluß vom 19. Januar 1996 - BVerwG 8 C 9.95 - n.v.).